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Küpper Elektrotechnik

§ 14a EnWG: So machen wir Wärmepumpe, Wallbox, Batteriespeicher & Co. fit für die neuen Anforderungen

Was Eigentümer jetzt über steuerbare Verbrauchseinrichtungen wissen sollten

Wärmepumpen, Wallboxen, Batteriespeicher und moderne Klimaanlagen spielen eine immer größere Rolle in der Energieversorgung von Gebäuden. Gleichzeitig entstehen durch die zunehmende Elektrifizierung neue Anforderungen an die Stromnetze.

Mit der Neuregelung des § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurde deshalb ein verbindlicher Rahmen für sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen geschaffen.

Seit dem 1. Januar 2024 gelten die neuen Regelungen grundsätzlich für neu in Betrieb genommene steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer maßgeblichen Leistung von mehr als 4,2 kW, die an das Niederspannungsnetz angeschlossen sind.

Für Eigentümer bedeutet das allerdings nicht, dass ihre Wärmepumpe oder Wallbox einfach vom Netzbetreiber abgeschaltet werden kann. Vielmehr geht es um eine temporäre Begrenzung des netzwirksamen Leistungsbezugs in konkreten Situationen hoher lokaler Netzbelastung.

Als Küpper Elektrotechnik GmbH sorgen wir dafür, dass die erforderliche Steuerbarkeit bei unseren Projekten von Anfang an technisch berücksichtigt wird – von der Planung des Zählerplatzes über die Steuerleitung bis zur Schnittstelle zur jeweiligen Anlage.

Welche Anlagen fallen unter § 14a EnWG?

Zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gehören insbesondere:

  • private bzw. nicht öffentlich zugängliche Wallboxen und Ladepunkte
  • Wärmepumpen einschließlich elektrischer Zusatz- und Notheizungen
  • Anlagen zur Raumkühlung bzw. bestimmte Klimaanlagen
  • Batteriespeicher hinsichtlich des Strombezugs aus dem öffentlichen Netz

Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die jeweilige Anlage bzw. die nach den Vorgaben zusammenzufassenden Anlagen einen Leistungsbezug von mehr als 4,2 kW haben, am Niederspannungsnetz angeschlossen und seit dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden.

Und was ist mit der Photovoltaikanlage?

Hier ist eine wichtige Unterscheidung notwendig:

Eine PV-Anlage ist keine steuerbare Verbrauchseinrichtung im Sinne des § 14a EnWG, da sie in erster Linie elektrische Energie erzeugt.

Für Photovoltaikanlagen bestehen jedoch eigene Anforderungen, insbesondere aus § 9 EEG, unter anderem hinsichtlich der technischen Einrichtungen zur Beeinflussung beziehungsweise Regelung der Einspeiseleistung.

Bei modernen Energiesystemen betrachten wir deshalb nicht nur einzelne Komponenten, sondern das gesamte Energiesystem des Gebäudes: Photovoltaik, Batteriespeicher, Wärmepumpe, Wallbox, Klimatisierung, Zähleranlage und gegebenenfalls Energiemanagement.

Bedeutet § 14a, dass meine Wärmepumpe oder Wallbox abgeschaltet wird?

Grundsätzlich nein. Bei einer direkten Steuerung steht einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung grundsätzlich weiterhin eine Mindestleistung von 4,2 kW zur Verfügung. Das bedeutet beispielsweise: Eine Wärmepumpe kann im Regelfall weiterarbeiten und ein Elektrofahrzeug kann weiterhin geladen werden – gegebenenfalls zeitweise mit reduzierter Leistung.

Der normale Haushaltsstrom ist von dieser Steuerung nicht betroffen.

Bei mehreren steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und insbesondere in Verbindung mit einer PV-Anlage oder einem Batteriespeicher kann ein Energiemanagementsystem (EMS) zusätzliche Vorteile bieten.

In unseren Projekten prüfen wir, welche technische Umsetzung zur vorhandenen Anlage, zum Hersteller, zum Zählerplatz und zu den Vorgaben des zuständigen Netz- beziehungsweise Messstellenbetreibers passt.

Grundsätzlich kommen insbesondere zwei technische Ansätze infrage.

1. Digitale Schnittstelle und Energiemanagement

Moderne Wärmepumpen, Wallboxen, Batteriespeicher und Energiemanagementsysteme verfügen zunehmend über digitale Kommunikationsmöglichkeiten. Eine intelligente Steuerung ermöglicht es, die zulässige Leistung gezielt zu regeln. Besonders interessant ist diese Lösung bei Gebäuden mit mehreren Energiekomponenten, beispielsweise: PV-Anlage + Batteriespeicher + Wärmepumpe + Wallbox

Über ein Energiemanagementsystem kann die zur Verfügung stehende Netzbezugsleistung intelligent auf die einzelnen Verbraucher verteilt werden.

Ein weiterer Vorteil: Selbst erzeugter Solarstrom kann weiterhin innerhalb der Kundenanlage genutzt werden. Wird beispielsweise der Netzbezug begrenzt, produziert die PV-Anlage aber gleichzeitig ausreichend Strom, kann das Energiemanagement diesen Eigenstrom berücksichtigen. Damit wird aus einer gesetzlichen Anforderung gleichzeitig die Grundlage für ein intelligentes Energiemanagement.

2. Steuerung über Relais und Schütze

Nicht jede Anlage verfügt bereits über eine geeignete digitale Schnittstelle. Deshalb kann – abhängig von Anlage, Hersteller und zulässigem Steuerungskonzept – auch eine konventionelle elektrische Umsetzung erforderlich oder sinnvoll sein. Kann eine Verbrauchseinrichtung technisch keine stufenweise Leistungsbegrenzung umsetzen, sehen die Vorgaben unter bestimmten Voraussetzungen auch eine gröbere Steuerung vor.

Entscheidend ist deshalb immer die fachgerechte Abstimmung zwischen Steuerungseinrichtung, Elektroinstallation und der zu steuernden Anlage.

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Durch unsere unternehmensübergreifende Struktur erhalten Sie:

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