AGB für Werkverträge & Dienstleistungen

Stand: 15.05.25

I. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

Die AGB gelten – sofern nicht anders vereinbart – ausschließlich für Verträge mit
1. Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sowie
2. Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

Maßgebliche Vertragsgrundlage für den vom Unternehmer bzw. Auftraggeber auszuführenden Auftrag sind vorrangig individuelle Vereinbarungen sowie nachrangig die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle Vertragsabreden sollen in Textform oder in elektronischer Form erfolgen.

II. Angebot

Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Kostenanschläge oder andere Unterlagen des Unternehmers dürfen ohne seine Zustimmung weder vervielfältigt noch geändert noch dritten Personen zugänglich gemacht werden.

Der Unternehmer behält sich alle Eigentums- und Urheberrechte an diesen Unterlagen vor.

Bei Nichterteilung des Auftrags sind die Unterlagen einschließlich Kopien unverzüglich an den Unternehmer herauszugeben. Bei von ihm verschuldeter Unmöglichkeit der Herausgabe haftet der Verbraucher bzw. der Auftraggeber auf Schadensersat

III. Dienstleistungsspezifische Bedingungen

Die genauen Spezifikationen der zu erbringenden Dienstleistung, einschließlich des Umfangs, der Termine und der spezifischen Anforderungen des Verbrauchers bzw. des Auftraggebers, sind schriftlich festzulegen. Stornierungen oder Änderungen der Dienstleistung durch den Verbraucher bzw. den Auftraggeber können zu zusätzlichender Gebühren führen, sofern diese Änderungen oder Stornierungen nach einer festgelegten Frist erfolgen.

Sofern während der Durchführung zusätzliche Leistungen erforderlich werden, kann der Unternehmer diese dem Auftraggeber nach Rücksprache gesondert in Rechnung stellen.

Soweit der Auftrag auch den Verkauf beweglicher Sachen (z. B. Geräte, Ersatzteile) umfasst, gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:
1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht bei Übergabe an den Kunden über. Beim Versendungskauf geht die Gefahr mit Übergabe an den Transportdienstleister über (§ 447 BGB).
2. Eigentumsvorbehalt gilt gemäß Abschnitt XI.
3. Mängelansprüche richten sich nach Abschnitt X. Für den Verkauf von Neuware gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.

IV. Preise

Für vom Auftragnehmer angeordnete Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden Zuschläge berechnet. Die Berechnung setzt voraus, dass der Auftragnehmer spätestens im Zeitpunkt der Beauftragung oder des Beginns der entsprechenden Arbeit dem Auftraggeber die erhöhten Stundensätze mitgeteilt hat.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

V. Rücktrittsrecht bei Nichtzahlung von Anzahlungen und Abschlägen

1. Der Verbraucher bzw. der Auftraggeber verpflichtet sich, alle gemäß dem Vertrag vereinbarten Anzahlungen und Abschläge fristgerecht und in Übereinstimmung mit den in diesem Vertrag festgelegten Zahlungsbedingungen zu leisten.

2. Falls der Verbraucher bzw. der Auftraggeber mit der Zahlung von Anzahlungen oder Abschlägen in Verzug gerät und die Zahlung nicht innerhalb von 7 Tagen nach schriftlicher Mahnung durch den Unternehmer erfolgt, behält sich der Unternehmer das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten.

3. Der Rücktritt vom Vertrag erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Verbraucher bzw. den Auftraggeber und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

4. Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag gemäß dieser Klausel hat der Verbraucher bzw. der Auftraggeber keinen Anspruch auf bereits erbrachte Dienstleistungen oder gelieferte Waren. Des Weiteren kann der Unternehmer zusätzliche Schadensersatzansprüche geltend machen, sofern dies durch geltendes Recht erlaubt ist oder durch schon erbrachte Leistungen gerechtfertigt ist.

5. Diese Klausel berührt nicht das Recht des Unternehmers, andere gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen, die ihm aufgrund von Vertragsverletzungen des Verbrauchers bzw. des Auftraggebers zustehen.

VI. Abname

Die vereinbarte Werkleistung ist nach Fertigstellung abzunehmen, auch wenn die Feinjustierung der Anlage noch nicht erfolgt ist. Dies gilt insbesondere bei vorzeitiger Inbetriebnahme. Im Übrigen gilt § 640 BGB. Nimmt der Auftraggeber das Werk nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Mitteilung über die Fertigstellung ab, obwohl er hierzu verpflichtet ist, gilt die Abnahme als erfolgt. Dies gilt auch bei Nutzung der Anlage.

Die Abnahme gilt auch dann als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung nutzt oder in Betrieb nimmt, ohne innerhalb von 5 Werktagen schriftlich wesentliche Mängel anzuzeigen.

Eine Teilabnahme einzelner Leistungsteile kann auf Wunsch des Unternehmers erfolgen.

Die Abnahme kann nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden (§ 640 Abs. 2 BGB).

VII. Zahlungsbedingungen und Verzug

1. Nach Abnahme des Werkes sind Rechnungen sofort fällig. § 650g Abs. 4 BGB bleibt unberührt. Die Zahlung ist ohne Abzug spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten. Nach Fristablauf tritt Verzug ein, ohne dass es einer weiteren Mahnung bedarf.

2. Der Unternehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen gemäß § 632a BGB zu verlangen.

3. Der Verbraucher bzw. Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

4. Der Kunde kommt ohne weitere Mahnung nach Ablauf der Zahlungsfrist in Verzug.

VIII. Rechte an Ergebnissen der Dienstleistung

Für alle im Rahmen der Dienstleistung erstellten Werke, einschließlich Berichte, Analysen, Software, Designarbeiten und ähnliche Ergebnisse, behält sich der Unternehmer das Eigentum und alle Verwertungsrechte vor, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die Nutzung dieser Ergebnisse durch den Verbraucher bzw. den Auftraggeber ist nur im Rahmen der vereinbarten Zwecke und Bedingungen gestattet.

IX. Haftung auf Schadensersatz

Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In letzterem Fall ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

X. Mängelrechte – Verjährung

1. Soweit der Hersteller in seinen Produktunterlagen oder in seiner Werbung Aussagen zu einer besonderen Leistung, Beschaffenheit oder Haltbarkeit seines Produktes macht (z.B. 10-jährige Haltbarkeitsgarantie), werden diese Herstelleraussagen nicht zu einer vereinbarten Beschaffenheit des Werkvertrages.

2. Die Mängelansprüche des Verbrauchers bzw. des Auftraggebers verjähren gemäß § 634a Abs.1 Nr.2 BGB in fünf Jahren ab Abnahme bei Arbeiten an einem Bauwerk, im Falle der Neuherstellung oder Erweiterung der Gebäudesubstanz (Auf-, Anbauarbeiten) oder in Fällen der Einbau-, Umbau-, Erneuerungs- oder Reparaturarbeiten an einem bereits errichteten Bauwerk, wenn die Arbeiten bei Neuerrichtung des Gebäudes zu den Bauwerksarbeiten zählen würden, nach Art und Umfang für Konstruktion, Bestand, Erhaltung oder Benutzbarkeit des Gebäudes von wesentlicher Bedeutung sind und die eingebauten Teile mit dem Gebäude fest verbunden werden.

XI. Eigentumsvorbehalt

Soweit kein Eigentumsverlust gemäß §§ 946 ff. BGB vorliegt, behält sich der Unternehmer das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor.

Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände dürfen vor vollständiger Zahlung weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Auftraggeber hat den Unternehmer bei Zugriffen Dritter unverzüglich zu informieren.

XIa. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden vom Unternehmer ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften (DSGVO, BDSG) verarbeitet. Der Auftraggeber wird darüber informiert, dass seine Daten zur Auftragsabwicklung elektronisch gespeichert und gegebenenfalls an beauftragte Dritte (z. B. Subunternehmer, Versanddienstleister) übermittelt werden.

Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung sowie auf Datenübertragbarkeit. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung auf unserer Website enthalten.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) sowie ggf. Art. 6 Abs. 1 lit. c und f DSGVO.

XII. Alternative Streitbeilegung

Der Unternehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.