Industrielle Firmen im KÜPNIK Verbund, die innovative Technologien und maßgeschneiderte Lösungen für verschiedene Branchen bieten.

Garantiebedingungen

I. Gegenstand der Garantie

Die Küpper Gebäudetechnik GmbH (nachfolgend „Garantiegeber“) gewährt dem Auftraggeber (nachfolgend „Garantienehmer“) eine freiwillige 10-Jahres-Garantie auf die durch die KÜPNIK Gruppe ausgeführten Leistungen in folgenden Bereichen:

  • Dachtechnik (Flach- und Steildächer, Dachsanierungen, Abdichtungen)
  • Wärmepumpen (Luft-Wasser- und Erdwärmepumpen, Installationen und Inbetriebnahme)
  • Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen, Wechselrichter, Speichersysteme)
  • Wallboxen

Die Garantie tritt zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten des Garantienehmers und schränkt diese nicht ein.

II. Garantielaufzeit

Die Garantiezeit beträgt 10 (zehn) Jahre und beginnt mit dem Datum der Abnahme der Leistung gemäß Abnahmeprotokoll.

Voraussetzung für die volle Laufzeit:

  • Die jährliche Wartung durch autorisiertes Fachpersonal der KÜPNIK Gruppe muss nachweislich durchgeführt worden sein.
  • Jede durchgeführte Wartung wird durch ein Wartungsprotokoll dokumentiert und bildet Bestandteil des Garantienachweises.
  • Wird eine fällige Jahreswartung nicht innerhalb von 3 Monaten nach dem vereinbarten Termin nachgeholt, ruht die Garantie für das betreffende Jahr.

III. Kostenlose Erstwartung

Die erste Wartung nach Abnahme der installierten Anlage ist kostenfrei. Sie findet 12 Monate nach dem Abnahmedatum statt und umfasst:

  • Sichtprüfung aller relevanten Bauteile und Anschlüsse
  • Funktionsprüfung der installierten Anlage
  • Reinigung der wesentlichen Komponenten (soweit technisch erforderlich)
  • Dokumentation des Anlagenzustands im Wartungsprotokoll
  • Schriftliche Empfehlungen bei festgestellten Auffälligkeiten

Für alle Folgewartungen (ab Jahr 2) wird ein separates Wartungsangebot unterbreitet. Die Preise werden im Wartungsvertrag festgelegt und gelten für die gesamte Garantielaufzeit.

IV. Leistungsumfang der Garantie

Was ist abgedeckt?

  • Material- und Verarbeitungsfehler, die auf mangelhafte Ausführung durch die KÜPNIK Gruppe zurückzuführen sind
  • Funktionsbeeinträchtigungen durch fehlerhafte Bauteile bei ordnungsgemäßer Nutzung
  • Undichtigkeiten und Fehler an Dachkonstruktionen, die auf die ausgeführten Dacharbeiten zurückzuführen sind
  • Leistungsabfall bei Photovoltaikanlagen infolge von Verarbeitungsfehlern (ausgenommen natürliche Degradation)
  • Betriebsstörungen bei Wärmepumpen infolge fehlerhafter Installation

Was ist ausgeschlossen?

  • Schäden durch höhere Gewalt (Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung, Brand)
  • Schäden durch unsachgemäße Nutzung oder Eingriffe Dritter
  • Normale Verschleißerscheinungen und natürliche Materialalterung
  • Schäden durch unterlassene Jahreswartungen
  • Folgeschäden infolge fehlender Wartung durch den Garantienehmer
  • Arbeiten, die nicht durch die KÜPNIK Gruppe ausgeführt wurden
  • Natürliche Leistungsdegradation bei Photovoltaikmodulen (Herstellertoleranz)

V. Inanspruchnahme der Garantie

Im Garantiefall hat der Garantienehmer folgende Schritte einzuhalten:

  1. Schriftliche Meldung des Garantiefalls an die Küpper Gebäudetechnik GmbH per E-Mail oder Post
  2. Vorlage des Garantievertrags und der lückenlosen Wartungsprotokolle
  3. Begehung und Begutachtung durch einen autorisierten KÜPNIK-Techniker innerhalb von 10 Werktagen nach Meldung
  4. Entscheidung durch den Garantiegeber innerhalb von 5 Werktagen nach Begehung
  5. Kostenfreie Behebung des Mangels bei anerkanntem Garantiefall

Der Garantiegeber ist berechtigt, den Garantiefall durch eigenes Fachpersonal oder beauftragte Fachunternehmen zu beheben.

VI. Übertragbarkeit

Die 10-Jahres-Garantie ist objektgebunden und kann bei Eigentumsübertragung der Immobilie auf den neuen Eigentümer übertragen werden, sofern:

  • Die Übertragung schriftlich bei der Küpper Gebäudetechnik GmbH angezeigt wird
  • Der neue Eigentümer den bestehenden Wartungsvertrag übernimmt oder einen neuen Wartungsvertrag abschließt
  • Alle bisherigen Wartungsnachweise lückenlos vorliegen

VII. Jahreswartung – Bedingungen und Preise

Die Jahreswartung ist Pflichtbestandteil der Garantie. Sie wird ausschließlich durch autorisiertes Fachpersonal der KÜPNIK Gruppe durchgeführt.

Anlage Wartungsintervall Hinweis
Dachtechnik Jährlich 1. Wartung kostenlos
Wärmepumpe Jährlich 1. Wartung kostenlos
Photovoltaikanlage Jährlich 1. Wartung kostenlos

Die Preise für die Folgewartungen ab Jahr 2 werden individuell im Wartungsvertrag festgelegt und schriftlich vereinbart. Die aktuellen konditionen sind einsehbar unter kupnik.pro (https://kupnik.pro/pages/b2c-privatkunden)