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Heizung und Wärmepumpe warten: Pflichten, Intervalle und Prüfumfang

Ist die jährliche Heizungswartung Pflicht? Für die meisten Einfamilienhäuser lautet die Antwort: nicht im Sinne eines festen Termins, aber aus guten Gründen dringend empfohlen. Wir erklären, was das neue Gebäudemodernisierungsgesetz verlangt, welche Termine der Schornsteinfeger vorgibt und was bei der Wartung von Öl-, Gas- und Wärmepumpenheizungen geprüft wird.

Kurz gesagt

  • Im Ein- und Zweifamilienhaus gibt es kein gesetzlich festgelegtes Wartungsintervall. Verpflichtend sind bei Öl- und Gasheizungen die Termine aus dem Feuerstättenbescheid.
  • Die Prüf- und Optimierungspflichten für Heizungen und Wärmepumpen gelten erst ab sechs Wohnungen oder Nutzungseinheiten.
  • Eine jährliche Wartung sichert Betrieb, Effizienz und in vielen Fällen die Herstellergarantie.

Was sich 2026 geändert hat

Seit dem 29. Juli 2026 heißt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die Betreiberpflichten zur Heizungsprüfung (§ 60b), zur Betriebsprüfung von Wärmepumpen (§ 60a) und zum hydraulischen Abgleich (§ 60c) bestehen weiter. Sie gelten wie bisher nur in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder selbstständigen Nutzungseinheiten.

Was für Eigentümer im Einfamilienhaus gilt

Wartung ohne festes Intervall: Das Gesetz verlangt, dass Heizungsanlagen sachgerecht betrieben und fachkundig instand gehalten werden. Ein konkretes Intervall schreibt es nicht vor.

Schornsteinfeger bei Öl, Gas und Holz: Wer eine Feuerungsanlage betreibt, muss die im Feuerstättenbescheid festgelegten Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten fristgerecht erledigen lassen. Die Feuerstättenschau durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger findet zweimal innerhalb von sieben Jahren statt. Die Verantwortung für die Einhaltung der Fristen liegt beim Eigentümer.

Wärmepumpe: Eine reine Wärmepumpe hat keine Feuerstätte und fällt deshalb nicht unter die Feuerstättenschau. Die gesetzliche Betriebsprüfung gilt im Einfamilienhaus nicht.

Was für Vermieter und Hausverwaltungen gilt

In Gebäuden ab sechs Einheiten kommen konkrete Prüfpflichten hinzu:

Anlage Pflicht Frist
Wasserbasierte Heizung (keine Wärmepumpe), Einbau vor dem 1.10.2009 Heizungsprüfung und -optimierung (§ 60b) bis 30.09.2027
Wasserbasierte Heizung (keine Wärmepumpe), späterer Einbau Heizungsprüfung und -optimierung (§ 60b) innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren ab Einbau
Wärmepumpe, Einbau ab 1.1.2024 Betriebsprüfung (§ 60a) nach einer vollständigen Heizperiode, spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme; ohne Fernkontrolle spätestens alle fünf Jahre wiederholen

Notwendige Optimierungen sind jeweils innerhalb eines Jahres nach der Prüfung umzusetzen. Die Heizungsprüfung ist von der regulären Wartung zu unterscheiden, darf aber im selben Termin erfolgen. Das spart einen zweiten Anfahrtstermin. Warmwasser-Wärmepumpen und Luft-Luft-Wärmepumpen sind von der Betriebsprüfung ausgenommen.

Warum eine jährliche Wartung sinnvoll ist

  • Sicherheit: Brenner, Abgasweg und Sicherheitseinrichtungen einer Gas- oder Ölheizung sollten regelmäßig geprüft werden, bevor ein Defekt auffällt.
  • Effizienz: Verschmutzte Wärmetauscher, ein zu niedriger Anlagendruck oder eine unpassende Heizkurve erhöhen den Verbrauch, ohne dass Sie es im Alltag bemerken. Bei Wärmepumpen wirken sich falsche Einstellungen besonders stark aus, etwa durch hohe Vorlauftemperaturen oder häufigen Heizstabbetrieb.
  • Garantie: Viele Hersteller knüpfen ihre Garantie an eine regelmäßige, dokumentierte Wartung durch einen Fachbetrieb. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Geräts.
  • Termin vor dem Schornsteinfeger: Legen Sie die Wartung vor die Messung. So vermeiden Sie Nachkontrollen und zusätzliche Kosten.
  • Vor der Heizperiode: Der Spätsommer oder Frühherbst ist ideal. Im Winter sind Termine knapper, und ein Ausfall trifft Sie dann am härtesten.

Was bei der Wartung geprüft wird

Öl- und Gasheizung

  • Reinigung von Brenner und Wärmetauscher
  • Prüfung von Zündung, Flammenüberwachung und Dichtheit
  • Abgasmessung zur Einstellung der Verbrennung
  • Kontrolle von Sicherheitsventil, Ausdehnungsgefäß (Vordruck) und Anlagendruck
  • Kondensatablauf und Siphon bei Brennwertgeräten
  • Auslesen des Fehlerspeichers, Prüfung von Regelung, Heizkurve und Warmwasserbereitung

Wärmepumpe

  • Sichtprüfung von Außen- und Inneneinheit, Reinigung des Verdampfers
  • Kondensatablauf, Schmutzfänger und Filter im Heizkreis
  • Anlagendruck, Ausdehnungsgefäß, Sicherheitseinrichtungen
  • Auswertung der Betriebsdaten: Laufzeiten, Taktverhalten, Heizstabanteil, Vorlauftemperaturen
  • Optimierung von Heizkurve und Parametern, soweit der Hersteller dies zulässt

Arbeiten am Kältekreis selbst sind zertifiziertem Fachpersonal vorbehalten. Der genaue Umfang richtet sich nach der Herstellervorgabe Ihres Geräts.

Was Sie selbst tun können

Zwischen den Wartungen können Sie den Anlagendruck am Manometer im Blick behalten, Heizkörper bei Gluckern entlüften und bei der Wärmepumpe die Außeneinheit von Laub und Schnee freihalten. Alles, was ein Öffnen des Geräts erfordert, gehört in die Hand eines Fachbetriebs.

Wartung bei KÜPNIK

Heizungen und Wärmepumpen wartet die Küpper Steinbeck SHK-Technik GmbH. Wenn Sie die Wartung nicht jedes Jahr selbst organisieren möchten, gibt es dafür feste Servicepakete: Öl- und Gasheizungen sind ab dem Paket BASIC enthalten, Wärmepumpen ab dem Paket PLUS. Wir melden uns jedes Jahr zur Terminabstimmung, und mit dem Paket PLUS erhalten Sie eine digitale Anlagenakte mit Wartungsprotokoll. Welche Leistungen genau enthalten sind, zeigt die Leistungsmatrix der KÜPNIK-Servicepakete.

Sie betreiben zusätzlich eine PV-Anlage oder Wallbox? Dann lesen Sie auch unseren Überblick zur Wartung von Heizung, PV-Anlage und Wallbox.

Häufige Fragen

Ist die jährliche Heizungswartung Pflicht?

Ein festes Intervall schreibt das Gesetz im Einfamilienhaus nicht vor. Verpflichtend sind die Schornsteinfegertermine bei Öl- und Gasheizungen. Hersteller verlangen für die Garantie aber häufig eine jährliche Wartung.

Muss ich meine Wärmepumpe prüfen lassen?

Die gesetzliche Betriebsprüfung gilt nur in Gebäuden ab sechs Einheiten. Eine regelmäßige Wartung ist trotzdem sinnvoll, weil Einstellungsfehler die Effizienz deutlich senken können.

Ersetzt der Schornsteinfeger die Wartung?

Nein. Der Schornsteinfeger prüft Abgaswege und Emissionen. Die technische Wartung von Brenner, Wärmetauscher und Regelung ist Aufgabe des Heizungsfachbetriebs.

Wann ist der beste Zeitpunkt?

Vor der Heizperiode und vor dem Messtermin des Schornsteinfegers.

Ihr nächster Schritt

Sie möchten Ihre Heizung oder Wärmepumpe regelmäßig und dokumentiert warten lassen? In den KÜPNIK-Servicepaketen für Privatkunden finden Sie die passende Variante. Für Mehrfamilienhäuser mit Prüfpflicht nach § 60a oder § 60b stimmen wir Prüfung und Wartung gern in einem Termin ab.

Mehr Informationen?

Bei weiteren Fragen oder Interesse an unseren Produkten und Dienstleistungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen und Sie bei Ihrem Vorhaben zu unterstützen.

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