Eine Photovoltaikanlage hat keine beweglichen Teile und läuft oft jahrelang ohne Auffälligkeiten. Trotzdem altern Leitungen, Steckverbinder und Wechselrichter, und kleine Fehler kosten unbemerkt Ertrag oder werden zum Sicherheitsrisiko. Wir erklären, welche Prüfungen für private Betreiber sinnvoll sind, welche Normen dahinterstehen und was Sie selbst kontrollieren können.
Kurz gesagt
- Für private PV-Anlagen gibt es keine gesetzliche Wartungspflicht. Als Betreiber sind Sie aber für den sicheren Zustand verantwortlich.
- Fachlicher Maßstab ist die DIN VDE 0105-100. Sie sieht für ortsfeste elektrische Anlagen ein Prüfintervall von höchstens vier Jahren vor.
- Bei gewerblicher Nutzung sind wiederkehrende Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 verpflichtend.
- Zwischen den Prüfungen ist das Ertragsmonitoring Ihr wichtigstes Frühwarnsystem.
Gibt es eine Wartungspflicht für PV-Anlagen?
Private Betreiber müssen ihre Anlage nicht in festen Abständen warten lassen. Das heißt aber nicht, dass Wartung egal ist:
- Betreiberverantwortung: Sie müssen dafür sorgen, dass von der Anlage keine Gefahr ausgeht, etwa durch beschädigte Leitungen oder lose Module.
- Versicherung und Hersteller: Versicherer und Hersteller orientieren sich häufig an den VDE-Bestimmungen und können im Schadensfall einen Nachweis über fachgerechte Prüfungen verlangen. Prüfen Sie die Bedingungen Ihrer Police.
- Gewerbliche Nutzung: Wird die Anlage gewerblich betrieben, etwa auf einem Betriebsgebäude oder in der Landwirtschaft, sind wiederkehrende Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 vorgeschrieben.
Wie oft sollte eine PV-Anlage geprüft werden?
| Was | Wie oft | Wer |
|---|---|---|
| Erträge im Monitoring kontrollieren | laufend, mindestens monatlich | Betreiber |
| Sichtkontrolle vom Boden aus | regelmäßig, besonders nach Sturm oder Hagel | Betreiber |
| Elektrische Prüfung mit Messprotokoll | spätestens alle vier Jahre (DIN VDE 0105-100) | Elektrofachkraft |
| Dachhaut, Durchdringungen, Unterkonstruktion | im Rahmen der Prüfung oder einer Dachwartung | Dachdecker |
Bei Anlagen mit Batteriespeicher kommen die Wartungsvorgaben des Speicherherstellers hinzu.
Was bei einer PV-Prüfung gemacht wird
Die Prüfung besteht aus Besichtigen, Erproben und Messen. Grundlage sind die DIN VDE 0105-100 für Betrieb und Wiederholungsprüfung sowie die DIN EN 62446-1 (VDE 0126-23-1) für die Prüfung der Gleichstromseite.
- Sichtprüfung: Module auf Brüche, Verfärbungen und Hotspots, Unterkonstruktion und Befestigungen, Leitungsführung, Steckverbinder, Kennzeichnung
- Messungen je String: Isolationswiderstand, Leerlaufspannung, Kurzschlussstrom und Vergleich mit den Sollwerten
- Wechselrichter: Fehlerspeicher, Firmwarestand, Kühlung, Betriebswerte
- Schutzeinrichtungen: Netz- und Anlagenschutz, Überspannungsschutz, Fehlerstromschutz, Schutzleiter- und Potenzialausgleichsverbindungen
- Batteriespeicher: Sichtkontrolle, Meldungen, Ladeverhalten nach Herstellervorgabe
- Ertragsanalyse: Abgleich der Ist-Erträge mit den erwarteten Werten
Am Ende steht ein Prüfprotokoll. Es ist Ihr Nachweis gegenüber Versicherung und Hersteller und hilft bei einem späteren Verkauf der Immobilie.
Warnsignale, auf die Sie achten sollten
- Der Ertrag liegt spürbar unter dem Vorjahresmonat, ohne dass das Wetter es erklärt
- Der Wechselrichter meldet Isolations- oder Erdschlussfehler
- Ein einzelner String liefert deutlich weniger als die anderen
- Sichtbar verrutschte Module, lose Leitungen oder Schäden nach einem Unwetter
Betreten Sie das Dach nicht selbst und reinigen Sie Module nicht mit Hochdruck oder scharfen Mitteln. Ob eine Reinigung überhaupt nötig ist, hängt von Neigung und Umgebung ab und lässt sich bei der Prüfung beurteilen.
Dach und PV gehören zusammen
Die PV-Anlage sitzt auf Ihrem Dach und greift mit Haken, Schienen und Durchführungen in die Dachhaut ein. Bei älteren Dächern lohnt sich deshalb ein gemeinsamer Blick von Elektro- und Dachfachbetrieb. Bei KÜPNIK übernimmt das die Küpper Seybold Dachtechnik GmbH. Steht eine Dachsanierung an, sollten Sie die PV-Anlage von Anfang an mitplanen. Mehr dazu in unserem Beitrag zur PV-Pflicht in NRW.
PV-Prüfung bei KÜPNIK
PV-Anlagen und Batteriespeicher prüft und wartet die Küpper Elektrotechnik GmbH. Im Servicepaket PLUS ist die PV-Anlage enthalten, inklusive digitaler Anlagenakte und Ertragscheck per Remote-Monitoring, sofern ein Herstellerzugang besteht. Mit dem Paket PREMIUM lassen sich Dach und PV-Anlage gemeinsam abdecken. Einen Überblick gibt die Leistungsmatrix der KÜPNIK-Servicepakete.
Sie laden Ihr E-Auto mit PV-Strom? Dann lesen Sie auch unseren Beitrag zur Prüfung von Wallboxen.
Häufige Fragen
Muss ich meine PV-Anlage warten lassen?
Als privater Betreiber nicht gesetzlich. Fachlich empfohlen ist eine elektrische Prüfung spätestens alle vier Jahre, dazu ein laufender Blick auf die Erträge.
Wer darf eine PV-Anlage prüfen?
Die elektrische Prüfung ist Aufgabe einer Elektrofachkraft mit geeigneter Messtechnik.
Muss eine PV-Anlage gereinigt werden?
Nicht pauschal. Bei normaler Dachneigung reinigt Regen die Module weitgehend. Bei flachen Anlagen oder starker Verschmutzung kann eine fachgerechte Reinigung sinnvoll sein.
Gilt das auch für Balkonkraftwerke?
Nein, dieser Beitrag bezieht sich auf fest installierte Dachanlagen.
Ihr nächster Schritt
Sie möchten wissen, in welchem Zustand Ihre PV-Anlage ist, oder die Prüfung dauerhaft abgeben? In den KÜPNIK-Servicepaketen für Privatkunden finden Sie die passende Variante. Für eine einmalige Prüfung oder bei Ertragsproblemen stellen Sie uns einfach eine Anfrage.
Mehr Informationen?
Bei weiteren Fragen oder Interesse an unseren Produkten und Dienstleistungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen und Sie bei Ihrem Vorhaben zu unterstützen.

